Im spätmittelalterlichen Bayern gibt es die schriftliche Fixierung des Rechts im oberbayerischen Rechtsbuch Ludwigs IV. Es ist im oberbayerischen Teilherzogtum gültig, in Niederbayern hingegen das alte, das ungeschriebene Recht.
Seit 1474 gibt es die Bemühungen um eine territorienübergreifende ...