1516 erließen die bayerischen Herzöge Wilhelm und Ludwig eine Verordnung: Darin heißt es, dass zum Bierbrauen künftig nichts Anderes als Wasser, Gerste und Hopfen genommen werden soll. Knapp 400 Jahre später wird das bayerische Gebot auf ganz Deutschland ausgedehnt. Erst seit Anfang der 1990er ...