Justiz und Nationalsozialismus
Eine Wanderausstellung der Dokumentations- und Forschungsstelle „Justiz und Nationalsozialismus“ NRW
Laufzeit: 27. November 2018 bis 03. März 2019
„Der Dolch des Mörders war unter der Robe des Richters verborgen“. Dieser Schlüsselsatz aus dem Urteil im Juristenprozess, einem der zwölf Nachfolgeprozesse des Nürnberger Kriegsverbrechertribunals, macht deutlich, welche Schuld Juristen während der NS-Diktatur auf sich geladen haben. Unter dem Deckmantel einer unabhängigen Justiz sprachen sie ihre Urteile „im Namen des deutschen Volkes“, dienten jedoch einem verbrecherischen System.
Als Ministerialbeamte wirkten Juristen an der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften mit, die allein die Diskriminierung und Entrechtung von Menschen zum Ziel hatten, um sie aus der Mehrheitsgesellschaft auszuschließen. Als Staatsanwälte verfolgten Juristen Unschuldige; als Richter verhängten sie ungerechte und unmenschlich harte Strafen gegen Andersdenkende. Die erschreckende Bilanz: Über 16.000 Todesurteile, davon allein 5.000 des Volksgerichtshofs. In vielen Fällen handelte es sich um nichts anderes als Justizmord auf Geheiß der Führung des NS-Staates. Diese Morde blieben nach dem Ende der Diktatur ungesühnt. Kein einziger Richter eines Sondergerichts oder des Volksgerichtshofs ist in der Bundesrepublik Deutschland zur Rechenschaft gezogen worden. Dafür sorgten Richter und Staatsanwälte, die schon während der Zeit des Nationalsozialismus in der Justiz Dienst taten, und ihre Karrieren im neuen Rechtsstaat zumeist unbehelligt fortsetzen konnten.
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