Aurich, vom Recht eine Stadt zu sein
Laufzeit: 03. Oktober 2016 bis 14. Mai 2017
Was ist eine Stadt? Zunächst einmal unterscheidet sich die Stadt durch ihre Größe vom Dorf. Handel, Gewerbe, Industrie und Verwaltung prägten ihre Entwicklung. Im Miteinander schufen ihre Bewohner Regeln des Zusammenlebens. Im Mittelalter hob manche Stadt sich bereits durch ihr äußeres Erscheinungsbild vom Umland ab. Da gab es Stadtmauern, Stadttore, einen Kirchturm, den Marktplatz, Handwerker und Kaufleute. Regelmäßig kamen die Bauern des Umlands in die Stadt, um deren Bewohner mit Lebensmitteln und sich mit Gütern, die man selbst nicht produzieren konnte, zu versorgen. Davon profitierte die städtische Wirtschaft, davon lebten die Bürger. Ihre Freiheit, ihr Recht auf Eigentum und ihr Verlangen nach Mitbestimmung prägten das Werden der Stadt.
Geografisch definiert sich „Stadt“ ab 2000 Einwohnern. Mittlere Städte zählen zwischen 20.000 und 40.000 Einwohner. Historisch wurde die „Stadt“ aus dem mittelalterlichen Stadtrecht abgeleitet und beinhaltete dann das Marktrecht, das Münzrecht, das Recht auf Selbstverwaltung, die Aufhebung der Leibeigenschaft und die Freiheit der Stadtbürger, das Recht auf Besteuerung, die Gerichtsbarkeit, das Zollrecht sowie das Recht zu Einfriedung und Verteidigung. Heute zählt Aurich zu den Mittelzentren. Spuren der Stadtwerdung werden für Aurich historisch, kulturell und archäologisch aufgedeckt. Welche Aussagen machen die Geschichtsschreiber? Welche Gegenstände in der Museumssammlung lassen sich zur Veranschaulichung heranziehen? Welche Rückschlüsse sind anhand von Bodenfunden möglich?
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