100 Jahre Führerschein
Laufzeit: 03. September 2009 bis 07. Februar 2010
Mit dem kaiserlichen Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 3. Mai 1909 schlug die Geburtsstunde des amtlichen Führerscheins. Diese rechtsverbindliche Regelung für ganz Deutschland löste die Ausweisflut der vielen unterschiedlichen Verwaltungsgebiete im Deutschen Reich ab darunter die vier Königreiche Preußen, Bayern, Württemberg und Sachsen sowie elf Herzog- und sieben Fürstentümer.
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