Streichgarnspinnerei. Die Herstellung des Streichgarnes, d. h. des Gespinstes aus Streichwolle, erfordert einige Vorbereitungsarbeiten, welche wesentlich in dem
Waschen der Wolle, dem Färben, der Ausscheidung etwa anhängender Kletten, dem Auflockern durch den sogen.
Wolf und dem Einfetten bestehen; die unmittelbare Yorbereitung zum
Spinnen wird aber durch das Krempeln oder Streichen gleich dergestalt bewirkt, dass die letzte Krempel auch das Yorgarn bildet, woran sich unmittelbar das Feinspinnen reiht. Die St. hat in neuerer Zeit für fast alle Faserstoffe Anwendung gefunden, so für alle Schafwollsorten, für Baumwolle, Tierhaare verschiedenster Art, für
Abfälle der Kammgarn-, Baumwoll-, Hanf-, Flachs- und Seidenspinnerei, für durch Auflösen von Lumpen und Fäden wiedergewonnener Kunstwolle, für
Asbest u. s. w.
Der Unterschied des Streichgarnspinnverfahrens gegenüber den unter sich ziemlich gleichartigen Spinnverfahren (s. Spinnen) der Kammgarn- und Baumwollspinnerei besteht darin, dass die besonderen Maschinengattungen für
Strecken und Doppeln und für Vorspinnen in Wegfall kommen. (Vgl. Otto Luegers Lexikon der gesamten Technik u. s. w. Bd. 7, S. 561 und die dazu angegebene vielseitige Literatur.)