Spitzenmaschine oder Klöppelmaschine, eine zur Spitzenfabrikation und zu Posamentierarbeiten benützte Vorrichtung, mittels deren die Verflechtung der auf stehenden
Spulen (Klöppel) aufgewundenen Fäden dadurch erzielt wird, dass, während diese Fäden an der Bildungsstelle des Geflechtes strahlenförmig
zusammenlaufen, die Klöppel in Kurvenschlitzen einer Stützplatte derartig mechanisch verschoben werden, dass die zur Bildung des Geflechtes erforderliche Kreuzung und Verschlingung der Fäden entsteht. Je nach den darauf herzustellenden Waren enthält die S. verschiedene Vorrichtungen, die als Gang-, Haupt-, Zwischen- und Nebenteller bezeichnet werden. Bei den zur Anfertigung geflochtener Schnuren, Litzen oder Borten, sowie zum Umflechten von Stäben (Peitschenstielen), Fäden und Knöpfen verwendeten Flechtmaschinen ist der Gang unmittelbar ein Abbild des Fadenlaufs in dem fertigen Geflecht. Besondere Einrichtungen der Maschinen, die eine Aenderung der Kurvengestalt und damit auch des Klöppellaufs sowie die zeitweilige Ausschaltung gewisser Klöppel gestatten, ermöglichen sowohl die Herstellung gemusterter Geflechte, als auch einen Wechsel von Flechtung und Zwirnung der Fäden, wie derselbe den Handklöppelwerken eigentümlich ist.